Baugenehmigung für Terrassendächer und Lamellendächer in Bayern: Was Sie wissen müssen

Ein Terrassendach oder ein Lamellendach wertet den Außenbereich nicht nur optisch auf, sondern sorgt auch für Schutz vor Sonne und Regen. Doch bevor Sie mit der Planung beginnen, stellt sich die Frage: Ist eine Baugenehmigung erforderlich? In Bayern unterliegen bauliche Veränderungen bestimmten Vorschriften, die je nach Standort und Bauart variieren können. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Genehmigung notwendig ist und welche Vorschriften zu beachten sind.

Genehmigungsfreie Terrassendächer und Lamellendächer in Bayern

In Bayern sind bestimmte Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Maximale Grundfläche: Bis zu 30 m² ist eine Terrassenüberdachung oft genehmigungsfrei.
  • Höhenbegrenzung: Die Höhe darf 3 Meter nicht überschreiten.
  • Offene Bauweise: Eine Überdachung ohne geschlossene Seitenwände fällt häufig nicht unter die Genehmigungspflicht.

Es ist jedoch ratsam, sich bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde zu erkundigen, da die genauen Bestimmungen in den Kommunen unterschiedlich sein können.

Pergoladach auffahrbar

Welche Unterlagen sind für die Genehmigung erforderlich?

Wenn eine Baugenehmigung notwendig ist, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  1. Bauantrag: Formlos oder über ein vorgegebenes Formular der zuständigen Behörde
  2. Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der geplanten Konstruktion
  3. Standsicherheitsnachweis: Nachweis, dass das Bauwerk sicher und stabil ist
  4. Brandschutznachweis: Insbesondere wenn das Dach mit anderen Gebäuden verbunden ist
  5. Lageplan: Darstellung der Bebauung auf dem Grundstück
Baugenehmigung für Terrassendächer und Lamellendächer in Bayern

Sonderfälle: Grenzbebauung und Abstandsflächen

Falls das Terrassendach oder Lamellendach in der Nähe der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, müssen bestimmte Abstandsregelungen beachtet werden. In Bayern gilt:

  • Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze
  • Geringere Abstände sind möglich, wenn eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn vorliegt
  • In bestimmten Baugebieten können abweichende Vorschriften gelten

Fazit: Vorab informieren und rechtliche Sicherheit schaffen

Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer sich rechtzeitig informiert und gegebenenfalls eine Genehmigung einholt, vermeidet spätere Probleme. Es lohnt sich, vor der Umsetzung Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen, um individuelle Anforderungen zu klären.

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